Kosten
Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, sind nicht ins System der gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden. Gesetzlich Krankenversicherte haben deshalb keinen Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten. Bei Ihrer Krankenkasse können Sie sich aber nach Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) erkundigen.
Versicherten bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigten Patienten kann ein Erstattungsanspruch für ihre Behandlungskosten zustehen. Dieser ist von den Patienten selbst abzuklären und durchzuführen.
Ein Versicherungsvertrag mit Einschluss des Heilpraktikertarifs gewährt eine anteilige Kostenerstattung. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Honorar
Die Therapiestunde dauert 50 Minuten und kostet 40 € gesamt.
60 Minuten Ehe-, Paar- oder Familienberatung kosten 50 € gesamt.
Einzelpersonen, Paaren und Familien mit niedrigem Einkommen kann ich je nach Situation eine Ermässigung auf das übliche Honorar anbieten.
Private Bezahlung ist immer möglich.
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie in Ihrer Steuererklärung als sog. Sonderausgaben geltend machen.
Wenn Sie lange auf einen Therapieplatz warten müssen, der von der Krankenkasse bezahlt wird, biete ich Ihnen die Möglichkeit an, Sie in der Wartezeit in meiner privaten Praxis unterstützend durch die Krisenzeit zu begleiten.